G. Ρ. Nakos: Das neue Rechtssystem in Makedonien nach und während der Befreiung der neuen Länder von der osmanischen Besatzung
2) Die Befreiung von Thessaloniki, ein neuer Beginn für den Aufbau der Verwaltung in Makedonien.
5)Ankunft Raktivans 30-10-1912 in Thessaloniki.
6)Ausdruck der Sensibilität der Regierung für die moslemischen und jüdischen Gemeinden.
7)Aufrechterhalten des status quo.
10)Bewertung der Sonderfaktoren des Volksvermögens von Makedonien.
20)Besondere persönliche und administrative Fürsorge für die Altertümer Makedoniens.
21)Zuschreibung entscheidender Bedeutung der Gesundheitsangelegenheiten durch das Organisieren eines Zentrums für das Gesundheitsamt in Thessaloniki.
22)Die Förderung der technischen Ausbildung, Raktivans grundlegendes Bildungsziel.
25)Sonder-Gerichtsbarkeit der militärischen Behörde, als Element der Staatssouveränität.
27)Die Fürsorge fur das Gerichtswesen, die wesentlichen ldeale von Raktivan.
28)Bezug auf die griechische Gerichtsorganisation.
29)Schwierige Anwendung der osmanischen Rechtsordnungen über die gerichtlichen Gebühren und Ersetzung ihrer Einnahmen durch Rechtsordnungen von relevanten griechischen Gesetzen.
30)Begründung der Einordnung von strafrechtlichen Anordnungen in die griechische Rechtsordnung.
34)Einordnung der von den moslemischen Gerichten rechtshängigen Prozesse, an die griechischen Gerichte, in Verbindung mit den moslemischen kirchlichen Gerichten.
41)Das unmittelbare Verbot von Übertragungsakten hat zur Rettung des osmanischen Grundbuches von Thessaloniki geführt.
42)Erhaltung der Rechtsordnungen von Den Haag von 1907 zur An-wendung der Gesetzgebung der vorherigen Herrschaft.
44)Die Spezifizierung der rechtlichen Regelungen des Gesetzes ,ΔΡΛΔ' in der politischen Verwaltung der besetzten Länder.
52)Erhaltung der speziellen Gerichtsbarkeit der vorhandenen sakralen moslemischen Gerichte, sowie der Zuständigkeiten des gemischten Rates des ökumenischen Patriarchats.
53)Die Grenzen der Zuständigkeiten von Rechtsanwälten, Notaren und offiziellen Dolmetschern.
55)Die Folgen der rückwirkenden Geltung 6-10-1912 des Gesetzes, ΔΡΛΔ'/28-2-Ι913.
56)Das Gesetz 80/16-11-1913, Modifizierung des Gesetzes ,ΔΡΛΔ'.
57)Beweis der konsequenten Einhaltung der Prinzipien des Vertrags von Den Haag.
59)Wesentlicher Beitrag Raktivans in der Verfassung des Gesetzes 147/5- 1/1-2/1914 für die anzuwendende Gesetzgebung in den angeschlossenen Ländern.
60)Analyse der Artikel 5 und 6 des Athener Vertrags für Eigentumsan- gelegenheiten.
61)Schlussfolgerung aus den vorherigen Regelungen zum Schutz aller Privatrechte (oderEigentumsrechte), die während des osmanischen Regimes errungen wurden.
63)Gesetzliche Einführung der Umwandlung der osmanischen Eigentumsrechte in Volleigentumsrechte.
68)Die ausdrückliche Anerkennung des osmanischen Eigentumssystems aufgrund des Gesetzes 147/1914 wird endgültig.
69)Die wesentliche Anerkennung der osmanischen Rechtsordnungen über den Boden im ganzen Staat, hat als Grundlage das Gesetz 1072/1917.
70)Obwohl das Gesetz 147/1914 durch das Einführungsgesetz des Zi- vilgesetzbuches offiziell abgeschafft worden ist, wurde es im Artikel 51 des Einführungsgesetzes eingegliedert
Λέξεις-κλειδιά: Απελευθέρωση Νέων Χωρών, 1912-1913, (Μακεδονίας, Ηπείρου, Θράκης, Κρήτης κ.ά. - Το νέο σύστημα Δικαίου στη Μακεδονία - Πρώτος Γενικός Αντιπρόσωπος ελληνικής Κυβερνήσεως ο Κωνσταντίνος Ρακτιβάν - Διοικητική και νομοθετική διαμόρφωση των προβλημάτων στις υπηρεσίες και στον εθνικό πλούτο - Μέριμνα για τη Δικαιοσύνη και την εφαρμογή του Δικαίου - Μέτρα για την κτηνοτρόφια, τα δάση, τους αγρούς - Φροντίδες για τις αρχαιότητες, την υγεία και τη βιομηχανία - εφαρμογή διατάξεων διαχρονικού δικαίου στην ένταξη των οθωμανικών δικαιωμάτων ιδιωτικού δικαίου στην ελληνική δικαιοταξία - Τελική νομοθετική αναγνώριση του οθωμανικού γαιοκτητικού συστήματος. Schlusswörter: Befreiung von Neuen Ländern, 1912-1913 (von Makedonien, Epirus, Thrakien, Kreta u.a.) - Das neue Rechtssystem in Makedonien - Erste generell Vertreter der griechischen Regierung, Konstantinos Raktivan - Administrative und gesetzliche Bildung der Angelegenheiten in den Behörden und im nationalen Schatz - Fürsorge für das Gerichtswesen und die Rechtsanwendung - Massnahmen für die Viezucht, die Wälder, die Felder - Fürsorge für die Altertümer, die Gesundheitspflege und die Industrie - Anwendung von diachronischen Rechtsregeln bezüglich der Eingliederung der osmanischen Gerichten für Privatsachen in die griechischen Rechtsordnung - endgültige gesetzliche Anerkennung des osmanischen Bodenseigen- tumssystems